Brauchst du einen Gewerbeschein?
Das kommt drauf an.
Es ist zum Glück weniger kompliziert, als Du jetzt vielleicht denkst.
Solange Du ausschließlich unterrichtest, ist KEINE Gewerbeanmeldung erforderlich.
Du bist als Freiberufler/in in einer:
„…selbstständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit.“ …tätig.
Auszug aus dem Einkommensteuergesetz (§ 18 EStG).
Fertig.
Wann brauchst Du doch einen Gewerbeschein?
In dem Moment, wo Du außer der oben genannten lehrenden Tätigkeit noch anderes anbietest, dann! Was zum Beispiel?
Massage, oder ähnliche Behandlungen
Verkauf von Büchern, CDs, Matten und anderem Zubehör,
Verkauf von Kleidung,
Verkauf überhaupt.
Laut Gewerbeverordnung (GewO) muss man ein Gewerbe anmelden, sobald man eine sogenannte Gewinnerzielungsabsicht hat, außer man gehört laut §6 zu den ganz bestimmten Berufsgruppen, die oben stehen.
Das gilt egal, ob Du im eigenen Studio unterrichtest oder nicht.
Wo und wie meldest du ein Gewerbe an?
Ich habe mein Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet.
Das geht in der Regel schnell und ist nicht kompliziert. Die Anmeldung ist allerdings kostenpflichtig, wobei die Kosten je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich sind.
Weitere Möglichkeiten zur Gewerbeanmeldung sind das Finanzamt, die IHK, das Handelsregister oder die Berufsgenossenschaft.
Desweiteren bist Du jetzt automatisch Mitglied der IHK und ab einem bestimmten Einkommen auch gebührenpflichtig.
Eine Gewerbesteuer gibt es auch, welche jedoch erst dann fällig wird, wenn Du über den Freibetrag von 24.500 Euro im Jahr kommst. Der Steuersatz variiert auch hier je nach Wohnort.
Achtung: Die Richtzahlen können sich von Zeit zu Zeit ändern. Darum frag lieber nochmal genau nach bei Deinem zuständigen Finanzamt oder beim Steuerberater.