ZPP Yoga

Krankenkassen-Zertifikat, wie bekommst Du es?

Hi!

Was ist ein Krankenkassen-Zertifikat?

….die Antwort auf diese und noch ein paar andere Fragen beantwortet dir dieser Artikel.

Viele Yogalehrer haben es: das Zertifikat der ZPP.

(Zentrale Prüfstelle Prävention)

Diese Zentrale Prüfstelle wurde vor einigen Jahren gegründet, um in Deutschland alle Anbieter von sogenannten Präventionskursen oder anderen präventiven Maßnahmen zu überprüfen, zu zertifizieren und in ein Verzeichnis aufzunehmen, in das alle Krankenkassen Einblick haben.

Der Sinn und Zweck: Seither ist es nicht mehr notwendig, als Anbieter bei jeder einzelnen Krankenkasse seine (oft umfangreichen) Unterlagen einzureichen.

Jetzt gibt es dafür eine zuständige Behörde und somit sind auch die Sachbearbeiter der Krankenkassen von dieser Arbeit, also der Sichtung, Überprüfung und Zertifizierung, befreit.

So weit, so gut.

Yoga, genau gesagt Hatha Yoga, wird seit Jahren als wirksame präventive Maßnahme bewertet und das bedeutet, daß ein Yogalehrer seine Kurse von der ZPP zertifizieren lassen kann.

Wofür ist denn das Zertifikat gut?

Wer dieses Zertifikat hat, kann nach Ablauf eines Kurses den Teilnehmern eine Teilnahmebescheinigung ausstellen. Die Teilnehmer gehen damit zu ihrer Krankenkasse und bekommen dann unter Umständen (das hängt von der jeweiligen Kasse ab) einen Zuschuss zur Kursgebühr.

Prima!

Wie und wo bekommt man eins?

Du bekommst dieses Zertifikat von der ZPP. Ich setze den Link unter diesen Artikel.

Lies erst zu Ende!

Bevor du loslegst und dich dort anmeldest, musst du folgendes wissen:

Welche Voraussetzungen brauchst du?

Du musst das vorweisen:

  • eine abgeschlossene Yogalehrer Ausbildung für Hatha Yoga
  • die Ausbildung muss mindestens 500 Unterrichtsstunden umfasst haben, bei einem Anbieter
  • die Ausbildung muss innerhalb von zwei Jahren absolviert worden sein.
  • ein abgeschlossenes Studium in Pädagogik oder Medizin,

ODER ein anderes abgeschlossenes Studium + 200h Yogalehrererfahrung,

ODER einen staatlich anerkannten medizinischen Beruf,

ODER eine andere abgeschlossene Berufsausbildung + 200h Yogalehrererfahrung.

  • Geduld und gute Nerven

Kannst du das vorweisen?

Dann lies weiter.

Wenn du diese Grundvoraussetzungen nicht erfüllst, dann wird die ZPP dich nicht zertifizieren. Sorry, da nutzt auch keine Diskussion.

Die ZPP möchte deine Abschlusszeugnisse sehen. Und einen schriftlichen Nachweis über deine Kursleitererfahrung, falls du keine medizinische oder pädagogische Vorbildung hast. Und ein Curriculum, eine Übersicht über die Ausbildungsinhalte.

Desweiteren verlangt sie ein komplettes Kurs-Stundenbild, und zwar für jede Kursstunde, die du unterrichtest, und ein “Handout”, ein Infoblatt, das du deinen Teilnehmern mitgibst.

Das, was ich hier in einem Satz schreibe, ist in Wirklichkeit ein paar Stunden Arbeitsaufwand! Vor allem das Erstellen der Stundenbilder.

Dazu kommt, daß dich die ZPP beim kleinsten Fehler, auch Formfehlern, ablehnt.

Ich habe übrigens die Zertifizierung und weiß, wovon ich rede…..

Darum Geduld!

Ich bin beim fünften Versuch endlich zertifiziert worden, manche Kollegen haben noch mehr Versuche gebraucht.

Ohne eine pädagogische oder medizinische Ausbildung musst du 200 h Kursleitererfahrung nachweisen, das heißt: ab Datum der bestandenen Prüfung. Für neue Yogalehrer bedeutet das, sie müssen erst Unterrichtserfahrung sammeln und bei nur ein oder zwei Kursen in der Woche zum Beispiel, dauert das ein paar Monate (oder sogar Jahre)!

Mein Tipp zur Zertifizierung:

  • Lasse dir auf jeden Fall von bereits zertifizierten Kollegen helfen!
  • Werde Mitglied in einem Berufsverband (BYV oder BDY), diese stellen Texte und Skripte für die Zertifizierung für ihre Mitglieder zur Verfügung
  • Frage die Mitarbeiter der ZPP wenn du was nicht verstehst, es sind alles sehr freundliche und hilfsbereite Verwaltungsangestellte (keine Yogalehrer!), die nur ihre Arbeit machen
  • Lasse dir bei der Technik helfen, wenn du nicht viel Erfahrung am PC hast (Scannen, PDF erstellen), die ZPP akzeptiert nur elektronische Datenübermittlung.
  • Behalte die Nerven!

Muss man denn wirklich dieses Zertifikat haben?

Nein, natürlich nicht. Es ist aber, das zeigt die Erfahrung, ein kleiner “Wettbewerbs-Vorteil”, wenn man so will. Nicht nur du und ich sind sparsame Menschen – andere schauen auch, wo es was günstiger gibt.

Andererseits bekommen privatversicherte diesen Zuschuss nicht, darum kann es dieser Teilnehmergruppe egal sein.

Manche Kollegen sagen, daß sie eh keine Schnäppchenjäger im Kurs haben wollen und lehnen dieses ganze Verfahren ab.

Das kann jeder so sehen wie er will. Ich halte das für Quatsch. Einige Teilnehmer können sich ohne diese Zuschüsse gar keinen Yogakurs leisten. Andere hätten ohne diesen Zuschuss niemals mit Yoga begonnen. Außerdem zahle ich den Zuschuss ja nicht aus meiner Tasche. Ich habe etwas mehr Arbeitsaufwand damit, das sehe ich als Kundenservice.

Was ist ungerecht am Prüfprozess?

Eine große Ungerechtigkeit ist, wie ich finde, daß damals, als die Behörde gegründet wurde, allen Yogalehrern, die ab jetzt die neuen Voraussetzungen nicht mehr erfüllten, das Zertifikat wieder aberkannt worden ist. Obwohl diese Lehrer mittlerweile durch etliche Kurserfahrung und regelmäßige Fortbildungen längst aufgeholt hatten.

Da hätte man eine bessere Lösung finden können!

Auch schwierig: Es wird ausschließlich Hatha Yoga anerkannt, keine andere Form – nein, auch kein Kundalini Yoga….   🙁

Darum: unterstütze die Berufsverbände, sie sind dazu da, diese Dinge zu verbessern!

Und nun zu den Links:

Zentrale Prüfstelle Prävention

Facebook Gruppe:

Ablehnung durch die ZPP

Du willst von vorneherein eine Yogalehrerausbildung machen, die die nötigen Voraussetzungen schafft? Dann empfehle ich dir folgendes Buch von Sabine Flechner- Schork:

Die 108 besten Yogalehrerausbildungen

108 Yogalehrerausbildungen

23 Kommentare zu „Krankenkassen-Zertifikat, wie bekommst Du es?“

  1. Und dann gibt es diese lustigen Yogalehrer, die sich gegenseitig hübsche Zertifikate ausstellen, HATHA drauf malen obwohl sie auf Ihrer eigenen Homepage dieses Wort nie benutzen und auch selbst nicht zertifiziert sind. Und kommen damit durch.
    Ich nenne das Betrug und das ist so gar nicht :Yoga, noch nicht mal christlich.

  2. Hallo Andrea,

    ich bin ein Jurist und wollte wissen, wie das mit der ZPP bei Yoga abläuft. Dein Artikel war wirklich hilfreich – einfach gut verfasst: entspannte Tonspur und trotzdem mit der Tiefgründigkeit für die relevanten Infos. Vielen Dank für die Mühe und Dir weiter eine gute Zeit beim Yoga bzw. Meditierren!!

    1. Hi,

      danke vorab für hilfreichen Tipps. 😊

      Ich such noch nach einer geeigneten online Ausbildung und wäre auch direkt die 500h Variante zu wählen. Nur sind die Inhalte so unterschiedlich und ja, Hatha Yoga ist grundsätzlich dabei, aber nur anteilig. Wäre es zertifizierbar?

      Falls jemand Erfahrungen oder Tipps, ich wäre super dankbar, Namaste zusammen 🙏

  3. Hallo Andrea,
    vielen Dank für deinen hilfreichen Artikel.
    Weißt du, ob auch Zertifikate aus dem Ausland (Indien) akzeptiert werden?
    Liebe Grüße

    1. Hi Daniel,
      die ZPP hat nicht nur ihre Auswahlkriterien uns Anbietern gegenüber, sondern auch den Ausbildungsinstituten gegenüber. Diese müssen ebenfalls gewisse Richtlinien erfüllen. Das heißt für dich: Ruf bei der ZPP an und frage, ob dein Ausbildungsinstitut bei denen gelistet ist. Liebe Grüße

  4. Hallo! Vielen Dank für den tollen Artikel. Ich mache die Yogasaubildung „nebenberuflich“ und habe keine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf (bin Bankkaufmann).
    Die „Grundausbildung“ (250 h) habe ich bereits und ich unterrichte auch schon regelmäßig in einem Sportverein. Zusätzlich habe ich bereits an weiteren Ausbildungswochenenden beim gleichen Anbieter teilgenommen. Mir stellen sich folgende Fragen:

    a) Muss ich die 500 Stunden tatsächlich i n n e r h a l b von 2 Jahren „abreißen“? Ich meine gelesen zu haben, dass die Ausbildung m i n d e s t e n s 2 Jahre dauern muss (also keine „Hauruck-Ausbildungen“).

    b) Da ich keine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf habe, muss ich also noch 200 h unterrichten (warum müssen das z. B. Krankenschwestern eigentlich nicht?), nachdem ich die 500 Stunden vollgemacht habe. Wer bescheinigt mir die 200 Stunden? Wenn ich z. B. selbst in meinem Wohnzimmer Leute unterrichte? Müssen die dann jedes mal unterschreiben? Also…jetzt mal ganz quer gedacht.

    c) Was bedeutet „200 Stunden“? Zeitstunden? Oder Unterrichtseinheiten, unabhängig davon, ob sie 45, 60, 75 oder 90 Minuten dauern?

    d) Meine Idee ist es, mit dem Zertifikat in der Tasche in Unternehmen der näheren Umgebung Kurse anzubieten. Geht das überhaupt? Kann ich also meinen Kurs an unterschiedlichen Orten anbieten? Oder muss ich einen festen Raum haben, wo der Kurs stattfindet?

    Vielen herzlichen Dank vorab!

    1. Hallo Lars,

      nur kurz: die Richtlinien der ZPP ändern sich dieses Jahr erneut. Stichtag ist der 1. Oktober 2020. Wenn du erst dieses Jahr mit der Ausbildung (500h) fertig wirst, dann wird es schon mehr als knapp. Eher wahrscheinlich ist es, daß du dich dann schon nach den neuen Regeln richten musst. Ich habe gehört, daß ab dann z.B. eine 800h umfassende Yogalehrerausbildung verlangt wird.
      Ich rate dir, dich jetzt mit den großen Berufsverbänden in Verbindung zu setzen, BDY oder Yoga Vidya. Diese passen ihre Ausbildungen immer recht schnell an.
      Oder kontaktiere den GKV-Spitzenverband, der die Richtlinien ausarbeitet, nach denen die ZPP arbeitet.
      Ja, es sind 200 Zeitstunden (je 60 Minuten) gemeint. Und du musst irgendwie belegen, daß du sie geleistet hast. Je offizieller, desto besser. Ggf. durch Quittungen, Kontoauszüge etc. wenn du sonst nichts hast. Der Raum spielt keine Rolle. Du gibst pro Kurs die entsprechende Adresse an, fertig.
      Aber, wie gesagt, jetzt musst du erst mal schauen, wie du weiterhin vorgehst hinsichtlich deiner Ausbildung!
      Ich drücke dir die Daumen!!

  5. Hallo, danke für die zusammenfassung. Ich bin auch gerade dabei, habe 2x eine Ausbildung von 500 Stunden absolviert und bin die ersten zwei mal wegen fehlender/falscher Dokumente, die nicht richtig hochgeladen waren abgelehnt worden. Drück mir die Daumen, dass es jetzt klappt.
    meine Frage: wenn die das ändern, muss ich dann meine Ausbildung weiterführen auf mind. 800 Std.??? also, dann ist mein jetziges nicht mehr gültig?? das wäre ja fatal! Wieso machen die das? so viele mit ZPP gibts ja nun auch nicht….
    Danke für deine Antwort, Andrea

    1. Hallo Andrea,

      Sorry, das hat jetzt echt gedauert mit der Antwort!
      Also, das Problem, daß die Dokumente nicht richtig hochgeladen waren sollte sich schnell erledigt haben.
      Darum hoffe ich, daß du es auf diesem Weg geschafft hast!
      Wenn du einmal zertifiziert bist, dann musst du nichts mehr an deiner Ausbildung ändern, aufstocken etc. Worüber ich momentan selbst nicht informiert bin ist, ob die geplante Änderung (ab Oktober 2020 800 Stunden) jetzt tatsächlich umgesetzt worden ist.
      In dem Fall ist es am schnellsten und sichersten, bei der ZPP anzurufen und nachzufragen.
      Ich drücke dir ganz fest die Daumen!!

  6. Liebe Andrea,

    Tolle Seite von Dir. Ich bin schon Yogalehrerin und möchte versuchen, die ZPP Zulassung zu bekommen. Allerdings werde ich es vor dem 1.10.20 nicht mehr schaffen. Leider sind die Ausbildungen manchmal nicht auf die Anforderungen der ZPP ausgelegt – wie bei mir, mehr als 300 Stunden sind nicht geplant, sodass ich bei Null anfangen muss und – ja und wieviele Stunden werden demnächst erforderlich sein. Das ist meine Frage an Dich, gibt es da schon Informationen?

    Ich habe auf Deine Empfehlung hin die Aufnahme in den BdY in Angriff genommen. Das ist fast so scnwierig, wie die Anerkennung beim ZPP. Für zukünftige Ausbildungen werde ich auf jeden Fall nach dem Ausbildungscurrikulum fragen und dem Ausbildungs- bzw. Befähigungsnachweis der Lehrenden

    Schon einmal Dank an Dich
    Namaste Margit

  7. Liebe Andrea,

    vielen herzlichen Dank für die tolle Seite, deine Tipps sind echt Goldwert!
    Ich habe meine zweijährige YLA (723 Std.) im Januar, 2020 abgeschlossen. Leider aufgrund der jetzigen Situation man konnte in den vergangen Mon. fast gar nicht unterrichten, daher fast unmöglich die 200 Stunden zusammen.
    Gibt es ein bestimmtes Zeitfenster nach der YLA bis wann man zertifizieren lassen kann? Oder man kann jede Zeit den Antrag erstellen sobald man die 200 Std. zusammen hat?

    Ich danke dir schon im Voraus für deine Antwort!

    Herzliche Grüße!
    Radha

  8. Liebe Andrea,
    vielen herzlichen Dank für die tolle Seite, deine Tipps sind echt Goldwert!
    Ich habe meine zweijährige YLA (723 Std.) im Januar, 2020 abgeschlossen. Leider aufgrund der jetzigen Situation man konnte fast gar nicht unterrichten, daher fast unmöglich die 200 Stunden zusammen. Gibt es ein bestimmtes Zeitfenster nach der YLA bis wann man zertifizieren lassen kann? Oder man kann jede Zeit den Antragg erstellen soblad man die 200 Std. hat?
    Ich danke dir schon im Voraus für deine Antwort!
    Hezliche Grüße!
    Radha

    1. Liebe Radha,
      meines Wissens nach gibt es keine zeitliche Beschränkung dafür. Sobald du die 200 h hast, kannst du deine Unterlagen einreichen.
      Ich rate dir allerdings möglichst jetzt bei der ZPP anzurufen und deinen Fall zu schildern. Denn ab Oktober sollen die Anforderungen erhöht werden (800h Ausbildung). Ich hoffe sehr, sie beschließen eine Sonderregelung für diese Art Situation.
      Alternativ, also falls das nicht klappt, wende dich an Yoga Vidya (ich geh mal davon aus, du hast dort die Ausbildung gemacht?). Die stellen dir eventuell eine passende Bescheinigung/ ein neues Zertifikat aus. In dem Fall hast du dann keinen Zeitdruck mehr mit den 200 h. Ich wünsche dir viel Erfolg!

  9. Hallo Andrea,

    nur kurz zu meinem Verständnis, wenn ich im Februar 2021 bei Yoga Vidya eine zweijährige Yogalehrer-Ausbildung mache, dann ist diese bei den Krankenkassen anerkannt, auch wenn ich nur eine kaufmännische Ausbildung habe. Habe ich das richtig verstanden?

    Lg

    Axel

  10. Liebe Andrea,

    erstmal tausend Dank, dass Du Dich hier so selbstlos einbringst, echt toll!

    Eine kurze Frage: Die 500 Stunden Ausbildung sollen innerhalb von 2 Jahren absolviert worden sein. D. h. die Zeit früher absolvierter Ausbildungen zählt nicht mehr hinzu? Muss ich dann also noch einmal bei Null anfangen? (Meine 200-Stunden Ausbildung 2010 ist damit zu weit zurück, richtig?)

    Sonnige Grüsse aus Berlin Kreuzberg

    Jan

    1. Lieber Jan,

      kurze Antwort: ja, das ist so.
      Die 200 h Ausbildung ist der ZPP nicht genug und um sie „aufzustocken“ ist sie auch zu lange her.

      Lieben Gruß, Sanatani

      1. vielen Dank, liebe Andrea, damit hast Du mir enorm viel unnötige Zeitverschwendung gespart! Dann wird die ZPP erst im nächsten Leben was.-))

        Om Shanti,

        Jan

  11. Michaela Rösler

    Hallo Andrea,
    Ich habe vor kurzem die Nachricht bekommen das mein Aquakurs bei der ZPP anerkannt wurde. Bekomme ich da noch was zugeschickt von der Prüfstelle? Ich möchte im örtlichen Stadtbad Kurse geben und diese sollten auch abgerechnet werden können.
    Danke jetzt schonmal für deine Antwort

    Herzliche Grüße Michaela

    1. Hallo Michaela,

      herzlichen Glückwunsch zur Zertifizierung! Hier meine Antwort: Nein, du bekommst weiter nichts zugeschickt von der ZPP. Außer hin und wieder den Newsletter. Wo du deine Kurse gibst ist für die ZPP irrelevant.
      Du schreibst, die Kurse sollten abgerechnet werden. Hier scheint ein Missverständnis vorzuliegen. Du kannst nichts mit der ZPP abrechnen. Abgerechnet wird mit den Krankenkassen, aber das hat mit Präventionskursen rein gar nichts zu tun!!! Du kannst nichts mit den Krankenkassen abrechnen, es sei denn du hast einen „Kassensitz“.

      Was kannst du tun? Du gibst jetzt deine Kurse wie geplant und am Ende stellst du deinen Teilnehmern eine Teilnahmebescheinigung aus. Das jeweilige Formular findest du auf der ZPP Webseite (Meine Kurse=> weitere Aktionen=> Teilnahmebescheinigung herunterladen).
      Die Teilnehmer können dann die Bescheinigung bei ihrer KK einreichen und bekommen einen Zuschuss. Je nach KK ist das unterschiedlich.
      Alles klar?

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