Versicherungen

Wie musst Du Dich versichern?

Wie musst du dich versichern?

 

JEDER Yogalehrer braucht eine

Berufs-Haftpflichtversicherung!

 

Man bekommt eine bei den gängigen Versicherungsinstituten (Kosten um die 150 Euro pro Jahr). Darüberhinaus bieten die Yogalehrer Berufsverbände meistens eine Übersicht über die Versicherungen mit den besten Konditionen oder arbeiten mit bestimmten Versicherern zusammen. Dabei kann man durchaus etwa ein Drittel der jährlichen Versicherungsgebühr sparen. Ich empfehle, Dich an die Berufsverbände zu wenden.

 

Wofür ist diese Versicherung?

Diese Haftpflicht deckt alle Personen- oder Sachschäden ab, die Du bei Ausübung Deiner Tätigkeit verursachst. Übrigens: Es steht zwar oft auf der Anmeldung drauf, daß jeder Teilnehmer auf eigene Verantwortung übt, jedoch ist das nicht rechtlich bindend!

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Ab 5400 Euro Gewinn pro Jahr:

Rentenversicherung/ private Rentenversicherung

 

Selbständig Lehrende sind nach §2 des sechsten Sozialgesetzbuches bei dem Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) versicherungspflichtig. Als Ausnahmen gelten:

  1. Der Jahresgewinn aus einer unterrichtenden Tätigkeit überschreitet nicht 5400 Euro (Summe wie bei einer geringfügigen Beschäftigung)
  2. Rentenbezieher, die eine volle Altersrente (ab 63 Jahren) beziehen und selbständig unterrichtend Gewinne erzielen
  3. Für Rentner, die eine Teilrente oder Berufsunfähigkeitsrente beziehen, gilt die Einkommensgrenze von 5400 Euro.
  4. Übungsleiter Pauschale
  5. Der/die Yogalehrer/in beschäftigt mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.

 

Weitere Informationen und Kontakt:

Deutsche Rentenversicherung Bund

Ruhrstrasse 2

10709 Berlin

www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

 

Manche Yogalehrer Berufsverbände haben eine eigene private Rentenversicherung entwickelt.

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Ab 5100 Euro (Stand: 2017) Gewinn pro Jahr:

Krankenversicherung

Wer angestellt ist und nicht mehr als 3675 Euro verdient, ist pflichtversichert. Wer mehr verdient oder selbständig ist, ist krankenversicherungspflichtig! Selbständige können eine private Krankenversicherung abschließen oder sich  als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen oder Ersatzkasse versichern lassen.

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Eigene Räume/ eigenes Unternehmen

Betriebshaftpflicht & VBG

 

Diese Versicherung wird dann notwendig, wenn Du einen eigenen Betrieb hast, das heißt, eigene Räumlichkeiten.

Die VBG ist der zuständige gesetzliche Unfallversicherungsträger für Yogalehrer und Masseure. Alle Unternehmer haben sich innerhalb von 4 Wochen nach Gründung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Dies gilt auch für selbstständig tätige Yogalehrer.

Weitere Informationen dazu  unter www.vbg.de.

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Optional:

Rechtsschutz-Versicherung

Auslandsreise-Krankenversicherung

Krankentagegeld

Berufsunfähigkeitsversicherung

Unfallversicherung

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