Steuer

Was musst Du bei der Steuer beachten?

Zunächst einmal: ich habe in meiner Familie Steuerberater, bin aber selber

keiner! Ich darf dich also nicht steuerlich beraten. Ich gebe dir hier allgemeine Informationen. Im Zweifelsfall wende dich bitte an einen Fachmann.

Hier ist eine Liste mit den Punkten, die Du steuerlich beachten musst. Es ist nicht so kompliziert, wie es aussieht.

Wenn Du klein anfängst, mit wenigen Kursen nebenbei, dann brauchst du noch keine Umsatzsteuer zu zahlen. Los geht´s:

Finanzamt

Als Selbstständige/e brauchst du eine Steuernummer. Wenn du noch keine hast, dann wende dich an dein zuständiges Finanzamt, fülle den “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” aus,

danach wird dir deine Steuernummer zugeschickt. Dein Steuerberater erledigt das auch bisweilen für dich.

Gewerbesteuer

Als selbstständiger Yogalehrer oder Therapeut bist du nicht verpflichtet, Gewerbesteuer zu bezahlen.

Gewerbesteuerpflichtig sind folgende Berufsfelder:

  • Industrie und Handwerk
  • Groß- und Einzelhandel (wenn du z.B. Waren verkaufst)
  • Gastronomie
  • Bestimmte Dienstleistungen (Reinigung etc.)
  • Vermittler und Vertreter
  • Geld- und Vermögensberater

Außerdem bist du als Gewerbetreibender automatisch Mitglied (kostenpflichtig) der Industrie- und Handelskammer. Bei einem Jahresgewinn von unter 5200 € ist man als Einzelunternehmer vom Beitrag befreit. Gründet man eine UG, ist das wieder anders. Die aktuellen Gebühren findest du online auf den Seiten der für dich zuständigen IHK.

Eine Gewerbeanmeldung, solltest du eine benötigen,  ist ganz einfach: Du gehst auf das Gewerbeamt (Stadtverwaltung), bitte mit gültigem Personalausweis und füllst den entsprechenden Fragebogen aus. Diese Anmeldung kostet zwischen 25 und 40€, das ist unterschiedlich. In meinem Heimatort habe ich nur 13,50€ bezahlt.

Das Gewerbeamt informiert dann wiederum alle anderen Behörden. Auch das Finanzamt.

Umsatzsteuer

Umsatzsteuerpflichtig bist du, wenn dein als Selbstständiger erwirtschaftetes Einkommen (nicht der Gewinn!) 22000 € jährlich überschreitet. Bis dahin reicht eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Bei der EÜR werden deine Einnahmen und Ausgaben erfasst. Der Gewinn (oder Verlust) muss dann versteuert werden.

Steuerfrei

Unterrichtest du für einen gemeinnützigen Verein auf Honorarbasis, dann sind Einnahmen in Höhe von bis zu 2400€ pro Jahr pauschal steuerfrei. Achtung: für diesen Tätigkeitsbereich kann man dann keine Ausgaben geltend machen!

Was kannst du steuerlich absetzen?

Diese Quittungen und Belege solltest du aufbewahren und in deiner Buchführung angeben:

Tankquittungen (Fahrt zur Arbeitsstätte und zu Fortbildungen)

Kassenbons für Arbeitskleidung, Werbematerial und Werbung, Zubehör, Fachliteratur, Fortbildungen, Telefon (Pauschalbetrag). Kosten für Steuerberater und ggf. Anwalt, Webseite.

Wenn du einen eigenen Raum hast, dann kommen noch hinzu die laufenden Betriebskosten: Miete, Gas, Strom, Wasser, Reinigung, Toilettenpapier.

Dann natürlich die komplette Ausstattung, und auch Renovierungskosten.

Außerdem Tee, Kerzen, Raumduft und was man sonst so hat….

Achtung: Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit (Definition)

Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand zwar nach der zu Grunde liegenden Vertragsgestaltung selbstständige Dienst- oder Werksleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringt, tatsächlich aber nichtselbstständige Arbeiten in einem Arbeitsverhältnis leistet. Dies hat zur Konsequenz, dass Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zu zahlen sind.*

Immer mehr Yogaschulen werden daraufhin überprüft, ob die dort arbeitenden Yogalehrer als Angestellte betrachtet werden müssen und nicht als Selbstständige. Was bedeuten würde, dass der jeweilige Inhaber rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss.

Um als Selbstständiger betrachtet zu werden müssen folgende Punkte erfüllt sein:

Du musst rechtlich selbstständig sein.

Du musst wirtschaftlich selbstständig sein, das unternehmerische Risiko liegt bei dir.

Du bist nicht weisungsgebunden.

Du trägst die Kosten deiner Arbeitsausführung.

Du vereinbarst deine Arbeitszeit frei, sie ist dir nicht vorgegeben.

Es besteht für dich keine Anwesenheitspflicht.

Du rechnest direkt mit den Kursteilnehmern ab.

Es gibt keine Ausfallzahlungen für Feiertage oder Ferien.

Du machst selber für dich Werbung und trägst deine eigene Arbeitskleidung.

*Quelle: Berufsverband YogaVidya

26 Kommentare zu „Was musst Du bei der Steuer beachten?“

  1. Ich erwäge derzeit meine erste Steuererklärung als Selbständige einzureichen. Wie Sie bereits anführen, sollte man als selbständige Therapeutin nicht zur Gewerbesteuer veranlagt werden. Ich denke, dass ich meine Anliegen sicherheitshalber mit einer Steuerberatung klären werde. Vielen Dank.

  2. Die Steuertipps im Artikel sind wirklich super – danke dafür! Besonders interessant fand ich den Abschnitt zur Scheinselbstständigkeit. Die Definition trifft auf mich und meine Beschäftigung als Honorarlehrer an einem Fremdsprachengymnasium zu, sodass ich sicherlich Rat bei einem Steuerberater einholen werde.

  3. Gut zu wissen, dass die Umsatzsteuerpflicht erst mit einem Jahreseinkommen von über 22 000 Euro eintritt. Der geplante Umsatz des Unternehmens meines Onkels sollte nach Überwindung der Coronakrise für das Jahr 2021 die 22 000 Euro überschreiten. Er weiß nun Bescheid, dass er dies in seiner Steuererklärung notieren soll.

  4. Vielen Dank für die allgemeinen Informationen zur Steuer. Meine Schwester sprach davon, sich professionell beraten lassen zu wollen. Ich selber weiß nicht viel darüber und wüsste auch nicht, was ich steuerlich zu beachten habe. Ihr Beitrag kam mir sehr gelegen. Vielen Dank!

  5. Danke für den Tipp, dass die Umsatzsteuerpflicht bereits ab einem jährlichen Einkommen in Höhe von 22 000 Euro eintritt. Mein Onkel hat ein eigenes Kleinunternehmen, das einen jährlichen Umsatz von mehr als 30 000 Euro erzielt. Er fragt sich nun, wie er einen Teil der Betriebskosten steuerlich geltend machen kann.

  6. Gut zu wissen, dass Yogalehrer keine Gewerbesteuer zahlen müssen! Eine Freundin möchte demnächst ihren Bürojob kündigen und als Yogalehrerin selbstständig werden. Mache mich deshalb im Internet schlau, damit ich ihr auch ein wenig dabei helfen kann. Ist immerhin ein sehr gewagter Schritt. Danke für den nützlichen Beitrag.

  7. Gut zu wissen, dass man als selbstständiger Yogalehrer oder Therapeut nicht verpflichtet ist, Gewerbesteuer zu bezahlen. Mein Onkel möchte sich selbstständig machen. Ich werde ihm diesen Beitrag schicken, damit er sich über die sich für ihn ändernde Steuerpflicht im Klaren ist.

  8. Ich fange bald mit neuer Arbeit an und ich muss eine spezielle Zunftkleidung für mich selbstständig kaufen. Gut zu wissen, dass ich diese Ausgaben steuerlich absetzen darf. Ich werde dann bestimmt meinen Kassenbon behalten.

  9. Guter Überblick zu den Steuern von Selbstständigen. Man sollte wirklich Kassenzettel von betrieblichen Ausgaben immer aufbewahren, da diese in der Steuererklärung gegebenenfalls mit den Einnahmen verrechnen kann. Ich habe letztes Jahr mich selbstständig gemacht und werde dieses Jahr das erste Mal eine solche Erklärung abgeben.

  10. In diesem Jahr werde ich probieren, meine erste Steuererklärung als Werkstudentin zu machen. Vielen Dank für die Information, dass ich z. B. Tankquittungen oder sogar Raumausstattung steuerlich absetzen darf. Weil es so viele Kleinigkeiten gibt, werde ich lieber zum ersten Mal Hilfe von Steuerberatung nutzen.

  11. Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Steuer. Mein Bruder sucht eine Steuerberatung, da er dieses Jahr zum ersten Mal die Steuererklärung abgibt. Gut zu wissen, dass Yogalehrer und Therapeuten keine Gewerbesteuer zahlen müssen.

  12. Ich bin zurzeit als Yoga-Lehrerin in einer Schule tätig. Danke für den Hinweis, dass gerade dort immer mehr überprüft wird, ob wir tatsächlich eigenständig sind, oder doch eher als Angestellte betrachtet werden sollten. Meines Wissens müsste ich aber tatsächlich als Selbstständige gelten, da ich die Kosten meiner Arbeitsausführung trage, nicht weisungsgebunden bin und auch alle anderen Aspekte erfülle. Was ich jedoch bemerkt habe, ist, dass ich mich gar nicht mit meiner Buchhaltung auskenne. Ich denke, dass ich mir am besten einen Steuerberater hinzuhole, der mir mit meiner Steuer helfen kann, da diese Angelegenheit bei Selbstständigen ja noch einmal spezieller ist.

  13. Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Steuer. Mein Bruder nutzt die Steuerberatung für seine Steuererklärung, da er viele Ausgaben absetzen lassen kann. Gut zu wissen, dass Tankquittungen und Kassenbons für Arbeitskleidung in der Regel abgesetzt werden können.

  14. Danke für den tollen Beitrag, über die Steuern. Ich würde sehr gerne meine Steuern selbst machen, weshalb ich nach Tipps gesucht habe. Ich werde jedenfalls mehr über die Steuerfreien Gelder recherchieren.

  15. Bisher wusste ich nicht, dass man den Pauschalbetrag für das Telefon auch steuerlich absetzten kann. Für mein Gewerbe brauche ich dringend passende Unterstützung für die Buchhaltung, weil ich einen Mitarbeiter kündigen musste. Diesmal werde ich mir einen fachlichen Steuerberater zur Personalverrechnung zu Hilfe holen.

  16. Ich bin selbstständig und unterrichte gemeinnützig und möchte mit meiner Steuer zu einer Steuerberatung. Ich wusste gar nicht, dass ich so auch meinen Steuerberater selbst über die Steuer absetzen kann. Das finde ich sinnvoll.

  17. Gut zu wissen, dass man als Einzelunternehmer bei einem Jahresgewinn von unter 5200 € vom Mitgliedsbeitrag für die IHK befreit ist. Mein Neffe möchte sich selbstständig machen und ein eigenes Start-up gründen. Er freut sich, dass er zumindest am Anfang vom IHK-Mitgliedsbeitrag befreit wäre, da er definitiv weniger als 5200 Euro Jahresgewinn erbringen würde.

  18. Vielen Dank für diesen Beitrag und die Ratschläge über Steuern. Mein Bruder hat letztes Jahr eine Firma gegründet und hat sich direkt eine Steuerberatung für Unternehmen gesucht, da er der in Bezug auf die finanziellen Aspekte keine Fehler machen möchte. Ich wusste bisher nicht, dass man bei einem Jahresgewinn von unter 5200 € als Einzelunternehmer vom Beitrag befreit ist.

  19. Eine Bekannte von mir will sich selbstständig machen und war deswegen bei einem Rechtsanwalt für Steuerrecht. Ich wusste gar nicht, dass man bei einem Jahresgewinn von unter 5200 € vom Beitrag der Industrie- und Handelskammer befreit ist. Aber der Anwalt wird sie sicherlich noch beraten.

  20. Danke für den tollen Artikel über Steuer. Mein Onkel möchte sich selbstständig machen und ist sich in bestimmten steuerlichen Dingen noch unschlüssig. Gut zu wissen, dass er eine Steuernummer braucht, jedoch als Therapeut keine Gewerbesteuer zahlen muss. Bei schwerwiegenden steuerrechtlichen Fragen, kann er sich ja an einen Fachanwalt für Steuerrecht wänden.

  21. Danke für den die tolle Aufklärung über Steuern. Mein Cousin benötigt noch wichtige Informationen, dass er später seine Steuererklärung richtig ausfüllen kann. Er hat vor sich bald selbstständig zu machen. Gut zu wissen, dass man als unter anderem als Therapeut keine Gewerbesteuer zahlen muss.

  22. Danke für den tollen Beitrag über die Steuer. Ich würde sehr gerne einen Steuerberater aufsuchen, jedoch würde ich gerne Informationen sammeln. Ich werde mich nun mehr, über die Steuerfreiheit informieren.

  23. Ich beschäftige mich gerade mit meinen Steuerunterlagen. Echt wichtig war der Tipp, dass man in manchen Berufen nicht dazu verpflichtet ist, Gewerbesteuern zu zahlen. Um Fehler zu vermeiden, werde ich mich an einen Steuerberater wenden.

  24. Hallo,
    Ich habe mal eine Frage ! Kennst du vielleicht Yoga Schulen die eine Umschulung anbieten und Bildungsgutscheine nehmen?
    Tausend Dank für deine Mühe,
    Hari Om

    1. Hallo Nicole,
      als Umschulung gibt es den Beruf bislang nicht.
      Yoga Vidya nimmt auf jeden Fall Bildungsgutscheine. Bei anderen Instituten müsstest du bitte einfach selber anfragen. 🙂

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